Jeder Fünfte (21 Prozent) lässt gar das Fenster herunter und ruft dem anderen etwas zu. Jeder Vierte (25 Prozent) tippt sich nach eigenen Angaben an die Stirn und 14 Prozent zeigten schon einmal den Mittelfinger.
„Nötigungen oder Beschimpfungen gegenüber anderen Autofahrern sind kein Kavaliersdelikt. Sie stellen einen Straftatbestand dar, der unter Umständen mit einer Geldstrafe geahndet wird“, erklärt Frank Bärnhof. Wie hoch die Strafe ausfällt, richtet sich auch nach dem Verdienst des Angeklagten.
Für Beleidigungen wie „Dumme Kuh“ oder „Idiot“ mussten Autofahrer schon zwischen 300 und 1.500 Euro bezahlen. Ein erhobener Mittelfinger schlug sogar mit 4.000 Euro zu Buche.