Barfuß oder mit Flip Flops am Steuer?

Sich barfuß oder mit Flip Flops ans Steuer zu setzen ist zwar grundsätzlich erlaubt und ein Bußgeld droht dabei nicht, aber ...

So autofahren? Geht, aber ... - Bild: IngImage.de

... wenn es zu einem Unfall kommt, können Gerichte laut ADAC das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Dann kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Auch wer bei großer Hitze in Badehose oder Bikini ins Auto steigen möchte, kann dies tun. Es ist nicht verboten, sich leicht bekleidet hinters Steuer zu setzen. Nicht jede Sonnenbrille eignet sich dabei zum Autofahren: zu dunkle oder zu knallige Gläser können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen. Deswegen sollte die Tönung höchstens 75 Prozent betragen.

Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen möchte, muss beachten, dass nur die hinteren Fenster verdunkelt werden dürfen. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben. Ein Verkleben der Scheiben ist nur mit zugelassener Folie erlaubt.